Mitgliederversammlung 2020

Donnerstag, 5. März 2020 18:15

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich Sie herzlich zur Mitgliederversammlung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft e.V. am

Donnerstag, den 05.03.2020, 18.15 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

ein und bitte um rege Teilnahme.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet eine Vortragsveranstaltung statt. Herr Prof. Dr. Jörg-Detlef Kühne spricht über das Thema „Die Weimarer Reichsverfassung im Spiegel zeitgenössischer Betrachtung – zwischen Leistungsanerkennung und Akzeptanzverweigerung“.

Vorläufige Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung der Versammlung durch die Vorsitzende des Vorstandes; Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: Bericht der Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2019 und Ausblick
TOP 3: Bericht des Schatzmeisters für 2019, Haushaltsplan 2020
TOP 4: Bericht der Kassenprüferinnen
TOP 5: Entlastung von Vorstandes
TOP 6: Ergänzungswahl Vorstand und ggf. Wahl eines Beiratsmitgliedes
TOP 7: Mitgliedsbeitrag
TOP 8: Bestimmung der Kassenprüfer/-prüferinnen für das Jahr 2020
TOP 9: Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

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Aufgaben und Funktionsweise des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und seine gegenwärtigen Herausforderungen

Donnerstag, 16. Januar 2020 19:30

Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LLM. (Harvard)
Professor für Öffentliches Recht, Völker-und Europarecht und Direktor des Menschenrechtszentrums, Universität Potsdam;
Mitglied des Menschenrechtsauschusses der Vereinten Nationen (2018 – heute)

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 16.01.2020, 19:30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Aufgaben und Funktionsweise des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und seine gegenwärtigen Herausforderungen“ statt.

Der aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten bestehende Menschenrechtsauschuss (Human Rights Committee) der Vereinten Nationen hat die Aufgabe, die Einhaltung des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte (IPBürg/ ICCPR) durch die mittlerweile 173 Vertragsparteien des Abkommens zu überwachen. Dies geschieht durch die Entgegennahme von Staatenberichten, deren Diskussion mit den Staaten, die Entscheidung über Individualbeschwerden gegen eine der 116 Vertragsparteien des Zusatzprotokolls zum Pakt, sowie durch die Verabschiedung „Allgemeiner Bemerkungen“ (General Comments) zum Inhalt der Garantien des Paktes. Er tagt dreimal im Jahr für jeweils vier Wochen am Sitz der Vereinten Nationen in Genf.

Der Referent wird in seinem Vortrag einen Einblick in die konkrete Tätigkeit des Ausschusses geben und auf ausgewählte Aspekte seiner neuesten Spruchpraxis eingehen. Er wird dabei vor allem auch die derzeitigen politischen und praktischen Herausforderungen für dessen Tätigkeit angesichts zunehmender Widerstände gegen eine unabhängige Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Garantien und einer immer größer werdende Anzahl anhängiger Individualbeschwerden thematisieren.

Zu dieser Vortragsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Nach dem Vortrag ist wie immer ein Umtrunk verbunden mit kleinem Imbiss vorgesehen.

Gäste sind bei unseren Vortragsveranstaltungen willkommen – bitte geben Sie die Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

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Die Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union und deren Umsetzung – Akteure, Verfahren und Rahmenbedingungen

Donnerstag, 17. Oktober 2019 19:30

Vera Fiebelkorn
Referatsleiterin „Finanzkontrolle der EU-Fonds – Prüfbehörde und Bescheinigende Stelle“ im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 17.10.2019, 19:30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Die Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union und deren Umsetzung – Akteure, Verfahren und Rahmenbedingungen“ statt.

Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist eine der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Mit ihren Investitions- und Strukturfonds trägt die Europäische Union zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts innerhalb der Union bei. Etwa ein Drittel der Haushaltsmittel der Union werden dafür eingesetzt. Die EU-Kohäsionspolitik ist nicht nur die wichtigste Investitionspolitik der Europäischen Union, sondern auch Ausdruck der Solidarität der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.

Flankierend hierzu stellen die Kernziele die Gemeinsame Agrarpolitik seit mehr als 50 Jahren, eine marktorientierte Förderung der Landwirtschaft sowie eine innovative und wachstumsorientierte Politik zur ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Ziele des Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutzes dar.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten existieren im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung? Welche Rahmenvoraussetzungen müssen vorliegen, um EU-Mittel umsetzen zu können? Welche konkreten Anforderungen bestehen, um eine Förderung zu erhalten? Regelt „Brüssel“ wirklich alles?

Zu dieser Vortragsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Nach dem Vortrag ist wie immer ein Umtrunk verbunden mit kleinem Imbiss vorgesehen.

Gäste sind zu unseren Vortragsveranstaltungen willkommen – bitte geben Sie die Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

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Die Weimarer Reichsverfassung und ihre Bedeutung für die heutige Demokratie

Donnerstag, 13. Juni 2019 19:30

Jes Möller
Präsident des Sozialgerichts Neuruppin
Präsident a.D. des Verfassungsgerichts Brandenburg

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 13.06.2019, 19:30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Die Weimarer Reichsverfassung und ihre Bedeutung für die heutige Demokratie“ statt.

Vor 100 Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Die Nationalversammlung, die auf Beschluss des revolutionären Rates der Volks beauftragten gewählt worden war, hatte sie wenige Tage zuvor verabschiedet, Reichspräsident Friedrich Ebert am 11. August 1919 unterzeichnet. Der 11. August wurde später in Weimar Nationalfeiertag. War die Verfassung wirklich ein Grund zu feiern? Trug sie nicht zur politischen Instabilität der der ersten deutschen Demokratie bei, war sie nicht sogar eine der Ursachen für das Scheitern der Weimarer Republik? Oder müssen wir sie aus heutiger Sicht stärker würdigen, wurde womöglich sogar aus dem „Trauma eine Traum“ (FAZ)? Welche Lehren zog das Grundgesetz? Und welche Einsichten können wir heute aus der in wenigen Tagen 100-jährigen Verfassung gewinnen, um unsere Demokratie zu erneuern?

Zu dieser Vortragsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Nach dem Vortrag ist wie immer ein Umtrunk verbunden mit kleinem Imbiss vorgesehen.

Gäste sind zu unseren Vortragsveranstaltungen willkommen – bitte geben Sie die Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

Thema: Vorträge | Kommentare (0)

Leichter Erben und Vererben in Europa – Die EU-Erbrechts-Verordnung

Donnerstag, 11. April 2019 19:30

Dr. Dirk Engel
Rechtsanwalt in Potsdam

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 11.04.2019, 19:30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Leichter Erben und Vererben in Europa – Die EU-Erbrechts-Verordnung“ statt.

Die steigende Zahl grenzüberschreitender Erbfälle hat zur Schaffung einer europarechtlichen Verordnung geführt, die fundamentale Änderungen für alle seit dem 17.08.2015 eingetretenen und künftig noch eintretenden Erbfälle führt, die hinsichtlich der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder der Belegenheit seines Vermögens einen grenzüberschreitenden Bezug haben. So gibt das neue Recht das bisher In Deutschland gemäß Art. 25 EGBG6 geltende Staatsangehörigkeitsprinzip gänzlich auf und knüpft nunmehr an das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts an, was dazu führen kann, dass sich die Erbfolge künftig nicht mehr nach einer Rechtsordnung richtet, deren selbstverständliche Geltung bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen unterstellt worden war. Das neue Recht führt in vielen Fällen zu einer Vereinfachung bisher nur schwierig handbarer grenzüberschreitender Rechtsfälle, wirft jedoch eine Fülle neuer noch ungelöster Rechtsfragen auf.

Zu dieser Vortragsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Nach dem Vortrag ist wie immer ein Umtrunk verbunden mit kleinem Imbiss vorgesehen.

Gäste sind zu unseren Vortragsveranstaltungen willkommen – bitte geben Sie die Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

Thema: Vorträge | Kommentare (0)