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Die Sicherungsverfahrung auf dem Prüfstand

Mittwoch, 14. April 2010 19:30

Dr. Volkmar Schöneburg
Minister der Justiz des Landes Brandenburg

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Mittwoch, dem 14. April 2010, 19.30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32 (Am Nauener Tor), 14469 Potsdam

statt.

In den vergangenen Monaten haben mehrere akute Fälle für eine öffentliche Diskussion über die Sicherungsverwahrung, bei der ein Häftling auch nach Verbüßung seiner Strafe zum Schutz der Allgemeinheit nicht entlassen wird, gesorgt. Mit dieser Problematik, insbesondere der nachträglichen Sicherungsverwahrung, haben sich sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst. Justizminister Dr. Schöneburg möchte unter Einbeziehung dieser höchstrichterlichen Entscheidungen das Verhältnis von Sicherheit und Freiheitsrechten „neu justieren“ und wird seine Vorstellungen hierzu darlegen. Wie aktuell das Thema auch für Brandenburg ist, zeigt der Umstand, dass in unserem Land derzeit in 18 Fällen Sicherungsverwahrung nach der Strafverbüßung angeordnet worden ist; 14 Verurteilte sitzen noch in Strafhaft, 4 befinden sich bereits in Sicherungsverwahrung.

Ich lade Sie herzlich zu diesem hochinteressanten Vortrag und zur anschließenden Diskussion ein.

Nach dem Vortrag besteht – wie immer – bei einem Umtrunk und Brezeln Gelegenheit zu einem weiteren Gedankenaustausch. Gäste sind stets willkommen.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein frühlingshaftes Osterfest

Claus Peter Ladner

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