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Verbraucherbeschwerden und Schlichtung im Bereich der Energieversorgung (§§ 111 a, b Energiewirtschaftsgesetz)

Donnerstag, 3. Juli 2014 19:30

Jürgen Kipp
Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg a.D..
Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 03.07.2014, 19.30 Uhr,
(ein Abend ohne Fußball-WM!)

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Verbraucherbeschwerden und Schlichtung im Bereich der Energieversorgung (§§ 111 a, b Energiewirtschaftsgesetz)“ statt.

Im Rahmen der Bemühungen des Europäischen Gesetzgebers, die normative Ausgestaltung des Energiebinnenmarkts starker als bisher an den Bedürfnissen der privaten Verbraucher und damit insbesondere der Haushaltskunden auszurichten, hat der deutsche Bundesgesetzgeber im Jahre 2011 durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften einen Rechtsanspruch der privaten Verbraucher auf einen wirksamen und im Grundsatz kostenfreien Zugang zu einem vorgerichtlichen Streitbeilegungsverfahren geschaffen. Seitdem hat die Schlichtungsstelle Energie in Berlin in den zweieinhalb Jahren ihres Bestehens etwa 30.000 Schlichtungsanträge bearbeitet und dabei in ca. 80 % der Fälle die Konflikte endgültig beigelegt.

Darüber und über die weitere Perspektive der Schlichtung in Deutschland soll berichtet werden.

Zu dieser Veranstaltung lade ich Sie herzlich ein. An den Vortrag schließt sich wie immer ein Umtrunk an, der mit einem kleinen Imbiss verbunden ist. Gäste sind willkommen – bitte geben Sie diese Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Ferner bitte ich Sie bereits jetzt, Donnerstag, den 28. August 2014 für unsere nächste Veranstaltung vorzumerken. Es wird eine Podiumsdiskussion zur Enquete-Kommission 5/1 des Landes Brandenburg „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur“ stattfinden mit Frau Teuteberg, Mitglied der Enquete-Kommission, sowie Herrn Ladner, Präsident des Verwaltungsgerichts Potsdam a. D., und Herrn Dr. Purps, Rechtsanwalt, die beide als Sachverständige gutachterlich tätig waren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

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