Beiträge vom März, 2012

Ein neues NPD-Verbotsverfahren – Rechtsprobleme bei Verboten politischer Parteien

Donnerstag, 1. März 2012 19:30

Prof. Dr. Eckart Klein
Universität Potsdam

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 01.03.2012, 19.30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

statt.

Herr Prof. Klein führt wie folgt in seinen Vortrag ein: Trotz des Bekenntnisses des Grundgesetzes zur „streitbaren Demokratie“ bezeichnen Parteiverbote ein fundamentales Dilemma jeder freiheitlichen Demokratie. Abgesehen von dieser Grundsatzproblematik ist zu fragen, welche konkreten positiv-rechtlichen Voraussetzungen für das Verbot einer politischen Partei vorliegen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat den maßgeblichen Art. 21 Abs. 2 GG insoweit bereits im Rahmen der (erfolgreichen) Verbotsverfahren gegen die SRP und KPD in den 1950er Jahren konkretisiert; gleichwohl ist manches streitig geblieben. Auch die europäische Einbindung der Bundesrepublik Deutschland spielt eine zunehmend wichtige Rolle.

Die genannten Verfahren ebenso wie das gegen die NPD geführte und im Jahr 2003 gescheiterte Verbotsverfahren geben darüber hinaus allen Anlass zu fragen, ob die im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht enthaltenen prozessualen Regeln geeignet sind, ein solches Verfahren in angemessener Zeit und mit der erforderlichen Prüfungsintensität zum Abschluss zu bringen. Ist das Bundesverfassungsgericht z.B. nach seiner Zusammensetzung befähigt, möglicherweise höchst schwierige Beweisaufnahmen selbst durchzuführen? Ist das erforderliche Stimmverhältnisse im Gericht bei der politischen Partei nachteiligen Entscheidungen sinnvoll? Würde das Gericht, genauer: der zuständige Senat, nicht durch ein derartiges Großverfahren lahmlegt werden, was zur Zurückstellung anderer gleichfalls wichtiger Verfahren führen müsste? Diese Fragen werden ausführlich erörtert.

Zu dieser Veranstaltung lade ich Sie herzlich ein. An den Vortrag schließt sich wie immer ein Umtrunk an, der mit einem kleinen Imbiss verbunden ist. Gäste sind zu unseren Veranstaltungen stets willkommen – bitte geben Sie diese Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M.

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