Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der eine juristische Ausbildung abgeschlossen oder einen juristischen akademischen Grad erworben hat. Studenten der Rechtswissenschaft sind als Gäste willkommen.
Andere an der Rechtswissenschaft und ihrer Förderung interessierte natürliche und juristische Personen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft können ausgenommen werden, wenn dies dem Gesellschaftszweck dient.
Über den Aufnahmeantrag beschließt der Vorstand.
Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Er ist am 1. Januar eines Jahres fällig und im Voraus zu leisten.
Für das bei Eintritt laufende Geschäftsjahr ist der volle Beitrag zu entrichten.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins und verleiht Stimmrecht in der Versammlung. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.