alle Beiträge 2022

Identitätspolitik und Cancel Culture – Gefährdung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung?

Donnerstag, 8. Dezember 2022 19:30




Linda Teuteberg, MdB

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 08.12.2022, 19:30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Identitätspolitik und Cancel Culture – Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?“

statt.

Ich würde ich mich freuen, Sie am 8. Dezember 2022 zu diesem aktuellen und spannenden Vortrag persönlich begrüßen und mich mit Ihnen nach dem Vortrag bei einem Glas Wein unterhalten zu können.

Wie immer und selbstverständlich sind Gäste bei unseren Vortragsveranstaltungen willkommen, zögern Sie also nicht, diese Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben.

In der Hoffnung, Sie bei bester Gesundheit anzutreffen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Graf v. Pfeil

Thema: Vorträge |

Auskunftspflichten der öffentlichen Hand gegenüber Medien

Donnerstag, 22. September 2022 19:30

Prof. Dr. Johannes Weberling
Rechtsanwalt, Berlin / Frankfurt (Oder)

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 22.09.2022, 19:30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Auskunftspflichten der öffentlichen Hand gegenüber Medien“

statt.

In seinem Spiegel-Urteil hat das BVerfG die grundlegende Rolle der Medien in der freiheitlichen Demokratie herausgehoben: „Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung; die Argumente klären sich in Rede und Gegenrede, gewinnen deutliche Konturen und erleichtern so dem Bürger Urteil und Entscheidung“. Beispielhaft für die Pressegesetze der Länder konkretisiert § 3 PresseG Brandenburg: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt“.

Die in Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG garantierte Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film (Medienfreiheit) garantiert nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG insbesondere das Institut „freie Presse“. Daraus folgt nicht zuletzt die Auskunftspflicht öffentlicher Behörden gegenüber den Medien. Anders wäre die Presse auch nicht in der Lage, gewissermaßen als Rohstoff für die freie individuelle Meinungsbildung der Bürger Nachrichten zu beschaffen und zu verbreiten.

Zu dieser Vortragsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Nach dem Vortrag ist wie immer ein Umtrunk verbunden mit kleinem Imbiss vorgesehen.

Gäste sind bei unseren Vortragsveranstaltungen willkommen – bitte geben Sie die Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Graf v. Pfeil

Thema: Vorträge |