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Die Weimarer Reichsverfassung im Spiegel zeitgenössischer Betrachtung – zwischen Leistungsanerkennung und Akzeptanzverweigerung

Donnerstag, 5. März 2020 19:30

Univ.-Prof. i. R. Dr. Jörg-Detlef Kühne

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 05.03.2020, 19:30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Die Weimarer Reichsverfassung im Spiegel zeitgenössischer Betrachtung – zwischen Leistungsanerkennung und Akzeptanzverweigerung“ statt.

Beurteilungen der Weimarer Reichsverfassung haben zu lange im Schatten ihres Endes ab 1933 gestanden. Der Vortrag geht an den hoffnungsvollen Beginn dieser großen volldemokratischen, entschieden sozialstaatlichen und uneingeschränkt gesamtdeutschen Verfassunggebung von 1919 zurück. Sie gehört inhaltlich zum Besten der deutschen Verfassungsentwicklung und hat wegen Ihrer Qualitäten auch international Beachtung wie Nachahmung gefunden. Auf der anderen Seite ist indessen zugleich das Wort eines seinerzeit verfassungstreuen, hochrangigen Ministerialbeamten der Weimarer Republik zu sehen. Er bezeichnete es rückblickend als das eigentlich Erstaunliche, dass die Verfassung nicht schon früher zusammengebrochen sei. Insofern ist auf das Füllhorn von Gegengründen einzugehen, die der Akzeptanz dieser Verfassung und ihrer Einwurzelung entgegenstanden und letztlich Keime für ihren Untergang enthielten.

Zu dieser Vortragsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Nach dem Vortrag ist wie immer ein Umtrunk verbunden mit kleinem Imbiss vorgesehen.

Gäste sind bei unseren Vortragsveranstaltungen willkommen – bitte geben Sie die Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

Thema: Vorträge |

Mitgliederversammlung 2020

Donnerstag, 5. März 2020 18:15

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich Sie herzlich zur Mitgliederversammlung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft e.V. am

Donnerstag, den 05.03.2020, 18.15 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

ein und bitte um rege Teilnahme.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet eine Vortragsveranstaltung statt. Herr Prof. Dr. Jörg-Detlef Kühne spricht über das Thema „Die Weimarer Reichsverfassung im Spiegel zeitgenössischer Betrachtung – zwischen Leistungsanerkennung und Akzeptanzverweigerung“.

Vorläufige Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung der Versammlung durch die Vorsitzende des Vorstandes; Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: Bericht der Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2019 und Ausblick
TOP 3: Bericht des Schatzmeisters für 2019, Haushaltsplan 2020
TOP 4: Bericht der Kassenprüferinnen
TOP 5: Entlastung von Vorstandes
TOP 6: Ergänzungswahl Vorstand und ggf. Wahl eines Beiratsmitgliedes
TOP 7: Mitgliedsbeitrag
TOP 8: Bestimmung der Kassenprüfer/-prüferinnen für das Jahr 2020
TOP 9: Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

Thema: Mitgliederversammlungen |

Aufgaben und Funktionsweise des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und seine gegenwärtigen Herausforderungen

Donnerstag, 16. Januar 2020 19:30

Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LLM. (Harvard)
Professor für Öffentliches Recht, Völker-und Europarecht und Direktor des Menschenrechtszentrums, Universität Potsdam;
Mitglied des Menschenrechtsauschusses der Vereinten Nationen (2018 – heute)

Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am

Donnerstag, den 16.01.2020, 19:30 Uhr,

in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

zum Thema

„Aufgaben und Funktionsweise des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und seine gegenwärtigen Herausforderungen“ statt.

Der aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten bestehende Menschenrechtsauschuss (Human Rights Committee) der Vereinten Nationen hat die Aufgabe, die Einhaltung des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte (IPBürg/ ICCPR) durch die mittlerweile 173 Vertragsparteien des Abkommens zu überwachen. Dies geschieht durch die Entgegennahme von Staatenberichten, deren Diskussion mit den Staaten, die Entscheidung über Individualbeschwerden gegen eine der 116 Vertragsparteien des Zusatzprotokolls zum Pakt, sowie durch die Verabschiedung „Allgemeiner Bemerkungen“ (General Comments) zum Inhalt der Garantien des Paktes. Er tagt dreimal im Jahr für jeweils vier Wochen am Sitz der Vereinten Nationen in Genf.

Der Referent wird in seinem Vortrag einen Einblick in die konkrete Tätigkeit des Ausschusses geben und auf ausgewählte Aspekte seiner neuesten Spruchpraxis eingehen. Er wird dabei vor allem auch die derzeitigen politischen und praktischen Herausforderungen für dessen Tätigkeit angesichts zunehmender Widerstände gegen eine unabhängige Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Garantien und einer immer größer werdende Anzahl anhängiger Individualbeschwerden thematisieren.

Zu dieser Vortragsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Nach dem Vortrag ist wie immer ein Umtrunk verbunden mit kleinem Imbiss vorgesehen.

Gäste sind bei unseren Vortragsveranstaltungen willkommen – bitte geben Sie die Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard)

Thema: Vorträge |