Auskunftspflichten der öffentlichen Hand gegenüber Medien
Donnerstag, 22. September 2022 19:30
Prof. Dr. Johannes Weberling
Rechtsanwalt, Berlin / Frankfurt (Oder)
Die nächste Vortragsveranstaltung der Potsdamer Juristischen Gesellschaft findet am
Donnerstag, den 22. September 2022, 19:30 Uhr,
in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Potsdam,
Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam
zum Thema
„Auskunftspflichten der öffentlichen Hand gegenüber Medien“
statt.
In seinem Spiegel-Urteil hat das BVerfG die grundlegende Rolle der Medien in der freiheitlichen Demokratie herausgehoben: „Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung; die Argumente klären sich in Rede und Gegenrede, gewinnen deutliche Konturen und erleichtern so dem Bürger Urteil und Entscheidung“. Beispielhaft für die Pressegesetze der Länder konkretisiert § 3 PresseG Brandenburg: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt“.
Die in Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG garantierte Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film (Medienfreiheit) garantiert nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG insbesondere das Institut „freie Presse“. Daraus folgt nicht zuletzt die Auskunftspflicht öffentlicher Behörden gegenüber den Medien. Anders wäre die Presse auch nicht in der Lage, gewissermaßen als Rohstoff für die freie individuelle Meinungsbildung der Bürger Nachrichten zu beschaffen und zu verbreiten.
Zu dieser Vortragsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Nach dem Vortrag ist wie immer ein Umtrunk verbunden mit kleinem Imbiss vorgesehen.
Gäste sind bei unseren Vortragsveranstaltungen willkommen – bitte geben Sie die Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Graf v. Pfeil
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